Wiesbaden (ots) - Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2012
nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) knapp 107 000
Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Das ist
das Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß
Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung). Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen,
wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls
eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur
Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind
beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.
Von
allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 (16 %) eindeutig als
Kindeswohlgefährdungen ("akute Kindeswohlgefährdung"). Bei 21 000
Verfahren (20 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen
werden ("latente Kindeswohlgefährdung"). In 68 000 Fällen (64 %) kamen
die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung
vorliegt. Jedoch wurde in jedem zweiten dieser Verfahren ein Hilfe- oder
Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt.
Zwei von
drei Kindern (66 %), bei denen eine akute oder latente
Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf.
In 26 % der Fälle und damit bei gut jedem vierten Kind wurden Anzeichen
für psychische Misshandlung festgestellt. Ähnlich häufig, nämlich mit
einem Anteil von 24 %, wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche
Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 5 % der
Verfahren festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Verfahren
zur Bestimmung von Gefährdungslagen wurden in etwa gleich häufig für
Jungen (51 %) und Mädchen (49 %) durchgeführt; dies gilt auch für
Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten
Kindeswohlgefährdung.
Jedes vierte Kind (25 %), für das ein
Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt
wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis
fünfjährige Kinder waren zu 20 % von den Verfahren betroffen. Mit 22 %
waren Kinder im Grundschul-alter (6 bis 9 Jahre) beteiligt und mit 18 %
Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre)
betrug der Anteil an allen Verfahren 15 %.
Am häufigsten, bei
18 000 Verfahren (17 %), machten Polizei, Gericht oder
Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung
aufmerksam. Bei gut 15 000 Verfahren (14 %) gingen Jugendämter Hinweisen
durch Bekannte oder Nachbarn nach, in knapp 14 000 Fällen (13 %) denen
von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis
(11 %) erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise:
Die
Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt bei Jugendämtern in
Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt
vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder
seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder
mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den
Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Das Jugendamt
hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete
und notwendige Hilfen anzubieten. In allen hier dargestellten
Ergebnissen ist Hamburg nicht enthalten. Von dort wurden keine Daten zur
Verfügung gestellt.
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