Dienstag, 30. Juli 2013

Zehntausendfacher Mädchenmord in Indien

München/Delhi (ots) - Die SOS-Kinderdörfer schlagen Alarm: In Indien ist es lebensgefährlich, Mädchen zu sein. Immer häufiger werden Mädchenföten abgetrieben. Schätzungen zufolge werden monatlich rund 50.000 weibliche Föten abgetrieben. Weitere 25.000 Mädchen werden jährlich nach der Geburt getötet. Bei Kindern unter fünf Jahren sterben fast doppelt so viele Mädchen wie Jungen.
"Wir können diesem Grauen nicht untätig zusehen", forderte der Vorstand der SOS-Kinderdörfer weltweit, Dr. Wilfried Vyslozil, in München. "Wir alle müssen handeln! Auch die Politik ist aufgefordert, sich diesem Thema aktiv zu stellen." Die SOS-Kinderdörfer schützen in Indien gefährdete Mädchen und setzen sich für die Rechte der Mädchen ein.

Grund für die humanitäre Katastrophe ist, dass Mädchen in Indien als Last für die Eltern gelten: Wer eine Tochter hat, muss sie mit einer teuren Mitgift ausstatten, die sich vor allem arme Familien nicht leisten können. Aber auch wohlhabendere Familien greifen auch immer häufiger zur Abtreibung. Denn immer mehr indische Eltern können es sich leisten, pränatale Diagnosetechnik wie Ultraschall anzuwenden. Das führt zu einer steigenden Zahl der Abtreibungen.

"An den Gesetzen liegt es nicht", erklärte die Leiterin der SOS-Kinderdörfer in Asien, Shubha Murthi, selbst Inderin und Expertin für das Thema. "In der Verfassung sind Frauen Männern längst gleichgestellt." Das Problem sei die Rückständigkeit vieler Regionen im aufstrebenden Indien.
Offiziell ist in Indien die Geschlechterauswahl durch die pränatale Diagnosetechnik verboten. Allerdings müssen die Eltern Untersuchungen zufolge kaum Verurteilungen fürchten. Dadurch beschleunigt sich die Schieflage im Geschlechterverhältnis in Indien: Anfang der 90er Jahre fehlten im Vergleich 4,2 Millionen Mädchen im Alter bis zu sechs Jahren. Laut Volkszählung waren es 2011 mindestens 7,1 Millionen weniger Mädchen als Jungen.

Eine Mitgift sei historisch betrachtet wichtig gewesen, so SOS-Expertin Murthi. Sie sei eigentlich die finanzielle Absicherung der Frau für den Fall, dass der Mann sie verlasse oder sterbe. Allerdings habe sich im Laufe der Zeit diese Institution gegen die Frauen gewendet. Seit vielen Jahren sei die Mitgift nun der "Lohn" für die Familie des Bräutigams, damit er die Frau zur Gattin nehme. Für die Mitgift müssen sich viele Familien verschulden. So können es sich viele indische Familien nicht leisten, eine Mitgift für eine Tochter zu zahlen und zögen deshalb lieber nur Söhne groß, die eine Mitgift in die Familie holten.

Die SOS-Kinderdörfer treten mit ihren 32 Kinderdörfern und 93 Zusatzprogrammen für Mädchen ein. In den SOS-Familien wachsen Mädchen und Jungen gleichberechtigt auf. Die SOS-Mütter vermitteln ihren Töchtern Selbstwertgefühl. In SOS-Kindergärten, -Schulen und -Ausbildungszentren erhalten Mädchen und Jungen gleiche Bildungschancen. SOS unterstützt alleinerziehende Frauen und benachteiligte Familien bei der Versorgung ihrer Kinder und dringt auch hier auf Gleichstellung und -behandlung von Jungen und Mädchen.

Montag, 29. Juli 2013

2012: Jugendämter führten 107 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch

Wiesbaden (ots) - Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2012 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) knapp 107 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Das ist das Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 (16 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen ("akute Kindeswohlgefährdung"). Bei 21 000 Verfahren (20 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden ("latente Kindeswohlgefährdung"). In 68 000 Fällen (64 %) kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Jedoch wurde in jedem zweiten dieser Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt.

Zwei von drei Kindern (66 %), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 26 % der Fälle und damit bei gut jedem vierten Kind wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Ähnlich häufig, nämlich mit einem Anteil von 24 %, wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 5 % der Verfahren festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Verfahren zur Bestimmung von Gefährdungslagen wurden in etwa gleich häufig für Jungen (51 %) und Mädchen (49 %) durchgeführt; dies gilt auch für Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung.

Jedes vierte Kind (25 %), für das ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren zu 20 % von den Verfahren betroffen. Mit 22 % waren Kinder im Grundschul-alter (6 bis 9 Jahre) beteiligt und mit 18 % Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) betrug der Anteil an allen Verfahren 15 %.

Am häufigsten, bei 18 000 Verfahren (17 %), machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam. Bei gut 15 000 Verfahren (14 %) gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach, in knapp 14 000 Fällen (13 %) denen von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (11 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise:
Die Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt bei Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten. In allen hier dargestellten Ergebnissen ist Hamburg nicht enthalten. Von dort wurden keine Daten zur Verfügung gestellt.

Freitag, 26. Juli 2013

Ein Baby für William und Kate

Mainz (ots) - Mit der Geburt des kleinen George Alexander Louis am vergangenen Montag haben Prinz William und Herzogin Kate dem britischen Thron und der dort seit langer Zeit regierenden Familie Windsor die Zukunft gesichert. In der "ZDFzeit"-Dokumentation "Ein Baby für William und Kate", die am Dienstag, 30. Juli 2013, 20.15 Uhr, im ZDF gezeigt wird, beleuchten die ZDF-Autorinnen Susanne Gelhard und Ulrike Grunewald den weltweiten Hype um das "Empire Baby".

Nach diesem Moment hatten sich Eltern, Königshaus und - so mag es scheinen - die gesamte Weltöffentlichkeit gesehnt: Am 22. Juli brachte Herzogin Kate nicht nur ein Baby, sondern die "Nummer Drei" in der britischen Thronfolge zur Welt. Gleich am nächsten Tag hatte der kleine Prinz seinen ersten Auftritt im nicht enden wollenden Blitzlichtgewitter der Weltpresse. Schon an Kates Schwangerschaft wurde so viel Anteil genommen wie kaum je zuvor. Weltweite Hysterie oder echtes Interesse? Wohl eher Letzteres, haben Kate und William es doch geschafft, der Dynastie ein neues Gesicht zu geben. Ihnen schlägt - das belegen zahlreiche Umfragen - echte Wertschätzung ihrer Untertanen entgegen.

Doch wie werden William und Kate agieren, wenn sie als Familie auftreten? Wie werden sie ihr Kind auf eine Rolle im Scheinwerferlicht weltweiter Öffentlichkeit vorbereiten? Wie viel "Kindheit" wird das "Royal Baby" überhaupt haben können?