München/Delhi (ots) - Die SOS-Kinderdörfer schlagen Alarm: In Indien
ist es lebensgefährlich, Mädchen zu sein. Immer häufiger werden
Mädchenföten abgetrieben. Schätzungen zufolge werden monatlich rund
50.000 weibliche Föten abgetrieben. Weitere 25.000 Mädchen werden
jährlich nach der Geburt getötet. Bei Kindern unter fünf Jahren sterben
fast doppelt so viele Mädchen wie Jungen.
"Wir können diesem
Grauen nicht untätig zusehen", forderte der Vorstand der
SOS-Kinderdörfer weltweit, Dr. Wilfried Vyslozil, in München. "Wir alle
müssen handeln! Auch die Politik ist aufgefordert, sich diesem Thema
aktiv zu stellen." Die SOS-Kinderdörfer schützen in Indien gefährdete
Mädchen und setzen sich für die Rechte der Mädchen ein.
Grund für
die humanitäre Katastrophe ist, dass Mädchen in Indien als Last für die
Eltern gelten: Wer eine Tochter hat, muss sie mit einer teuren Mitgift
ausstatten, die sich vor allem arme Familien nicht leisten können. Aber
auch wohlhabendere Familien greifen auch immer häufiger zur Abtreibung.
Denn immer mehr indische Eltern können es sich leisten, pränatale
Diagnosetechnik wie Ultraschall anzuwenden. Das führt zu einer
steigenden Zahl der Abtreibungen.
"An den Gesetzen liegt es
nicht", erklärte die Leiterin der SOS-Kinderdörfer in Asien, Shubha
Murthi, selbst Inderin und Expertin für das Thema. "In der Verfassung
sind Frauen Männern längst gleichgestellt." Das Problem sei die
Rückständigkeit vieler Regionen im aufstrebenden Indien.
Offiziell
ist in Indien die Geschlechterauswahl durch die pränatale
Diagnosetechnik verboten. Allerdings müssen die Eltern Untersuchungen
zufolge kaum Verurteilungen fürchten. Dadurch beschleunigt sich die
Schieflage im Geschlechterverhältnis in Indien: Anfang der 90er Jahre
fehlten im Vergleich 4,2 Millionen Mädchen im Alter bis zu sechs Jahren.
Laut Volkszählung waren es 2011 mindestens 7,1 Millionen weniger
Mädchen als Jungen.
Eine Mitgift sei historisch betrachtet
wichtig gewesen, so SOS-Expertin Murthi. Sie sei eigentlich die
finanzielle Absicherung der Frau für den Fall, dass der Mann sie
verlasse oder sterbe. Allerdings habe sich im Laufe der Zeit diese
Institution gegen die Frauen gewendet. Seit vielen Jahren sei die
Mitgift nun der "Lohn" für die Familie
des Bräutigams, damit er die Frau zur Gattin nehme. Für die Mitgift
müssen sich viele Familien verschulden. So können es sich viele indische
Familien nicht leisten, eine Mitgift für eine Tochter zu zahlen und
zögen deshalb lieber nur Söhne groß, die eine Mitgift in die Familie
holten.
Die SOS-Kinderdörfer treten mit ihren 32 Kinderdörfern
und 93 Zusatzprogrammen für Mädchen ein. In den SOS-Familien wachsen
Mädchen und Jungen gleichberechtigt auf. Die SOS-Mütter vermitteln ihren
Töchtern Selbstwertgefühl. In SOS-Kindergärten, -Schulen und
-Ausbildungszentren erhalten Mädchen und Jungen gleiche Bildungschancen.
SOS unterstützt alleinerziehende Frauen und benachteiligte Familien bei
der Versorgung ihrer Kinder und dringt auch hier auf Gleichstellung und
-behandlung von Jungen und Mädchen.
Dienstag, 30. Juli 2013
Montag, 29. Juli 2013
2012: Jugendämter führten 107 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch
Wiesbaden (ots) - Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2012
nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) knapp 107 000
Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Das ist
das Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß
Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung). Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen,
wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls
eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur
Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind
beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 (16 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen ("akute Kindeswohlgefährdung"). Bei 21 000 Verfahren (20 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden ("latente Kindeswohlgefährdung"). In 68 000 Fällen (64 %) kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Jedoch wurde in jedem zweiten dieser Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt.
Zwei von drei Kindern (66 %), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 26 % der Fälle und damit bei gut jedem vierten Kind wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Ähnlich häufig, nämlich mit einem Anteil von 24 %, wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 5 % der Verfahren festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Verfahren zur Bestimmung von Gefährdungslagen wurden in etwa gleich häufig für Jungen (51 %) und Mädchen (49 %) durchgeführt; dies gilt auch für Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung.
Jedes vierte Kind (25 %), für das ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren zu 20 % von den Verfahren betroffen. Mit 22 % waren Kinder im Grundschul-alter (6 bis 9 Jahre) beteiligt und mit 18 % Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) betrug der Anteil an allen Verfahren 15 %.
Am häufigsten, bei 18 000 Verfahren (17 %), machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam. Bei gut 15 000 Verfahren (14 %) gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach, in knapp 14 000 Fällen (13 %) denen von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (11 %) erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise:
Die Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt bei Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten. In allen hier dargestellten Ergebnissen ist Hamburg nicht enthalten. Von dort wurden keine Daten zur Verfügung gestellt.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 (16 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen ("akute Kindeswohlgefährdung"). Bei 21 000 Verfahren (20 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden ("latente Kindeswohlgefährdung"). In 68 000 Fällen (64 %) kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Jedoch wurde in jedem zweiten dieser Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt.
Zwei von drei Kindern (66 %), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 26 % der Fälle und damit bei gut jedem vierten Kind wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Ähnlich häufig, nämlich mit einem Anteil von 24 %, wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 5 % der Verfahren festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Verfahren zur Bestimmung von Gefährdungslagen wurden in etwa gleich häufig für Jungen (51 %) und Mädchen (49 %) durchgeführt; dies gilt auch für Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung.
Jedes vierte Kind (25 %), für das ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren zu 20 % von den Verfahren betroffen. Mit 22 % waren Kinder im Grundschul-alter (6 bis 9 Jahre) beteiligt und mit 18 % Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) betrug der Anteil an allen Verfahren 15 %.
Am häufigsten, bei 18 000 Verfahren (17 %), machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam. Bei gut 15 000 Verfahren (14 %) gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach, in knapp 14 000 Fällen (13 %) denen von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (11 %) erhielten die Jugendämter anonym.
Hinweise:
Die Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt bei Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten. In allen hier dargestellten Ergebnissen ist Hamburg nicht enthalten. Von dort wurden keine Daten zur Verfügung gestellt.
Freitag, 26. Juli 2013
Ein Baby für William und Kate
Mainz (ots) - Mit der Geburt des kleinen George Alexander Louis am
vergangenen Montag haben Prinz William und Herzogin Kate dem britischen
Thron und der dort seit langer Zeit regierenden Familie
Windsor die Zukunft gesichert. In der "ZDFzeit"-Dokumentation "Ein Baby
für William und Kate", die am Dienstag, 30. Juli 2013, 20.15 Uhr, im
ZDF gezeigt wird, beleuchten die ZDF-Autorinnen Susanne Gelhard und
Ulrike Grunewald den weltweiten Hype um das "Empire Baby".
Nach diesem Moment hatten sich Eltern, Königshaus und - so mag es scheinen - die gesamte Weltöffentlichkeit gesehnt: Am 22. Juli brachte Herzogin Kate nicht nur ein Baby, sondern die "Nummer Drei" in der britischen Thronfolge zur Welt. Gleich am nächsten Tag hatte der kleine Prinz seinen ersten Auftritt im nicht enden wollenden Blitzlichtgewitter der Weltpresse. Schon an Kates Schwangerschaft wurde so viel Anteil genommen wie kaum je zuvor. Weltweite Hysterie oder echtes Interesse? Wohl eher Letzteres, haben Kate und William es doch geschafft, der Dynastie ein neues Gesicht zu geben. Ihnen schlägt - das belegen zahlreiche Umfragen - echte Wertschätzung ihrer Untertanen entgegen.
Doch wie werden William und Kate agieren, wenn sie als Familie auftreten? Wie werden sie ihr Kind auf eine Rolle im Scheinwerferlicht weltweiter Öffentlichkeit vorbereiten? Wie viel "Kindheit" wird das "Royal Baby" überhaupt haben können?
Nach diesem Moment hatten sich Eltern, Königshaus und - so mag es scheinen - die gesamte Weltöffentlichkeit gesehnt: Am 22. Juli brachte Herzogin Kate nicht nur ein Baby, sondern die "Nummer Drei" in der britischen Thronfolge zur Welt. Gleich am nächsten Tag hatte der kleine Prinz seinen ersten Auftritt im nicht enden wollenden Blitzlichtgewitter der Weltpresse. Schon an Kates Schwangerschaft wurde so viel Anteil genommen wie kaum je zuvor. Weltweite Hysterie oder echtes Interesse? Wohl eher Letzteres, haben Kate und William es doch geschafft, der Dynastie ein neues Gesicht zu geben. Ihnen schlägt - das belegen zahlreiche Umfragen - echte Wertschätzung ihrer Untertanen entgegen.
Doch wie werden William und Kate agieren, wenn sie als Familie auftreten? Wie werden sie ihr Kind auf eine Rolle im Scheinwerferlicht weltweiter Öffentlichkeit vorbereiten? Wie viel "Kindheit" wird das "Royal Baby" überhaupt haben können?
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